AKTUELLES
Aktuelles und Wissenswertes über die BAV-Ingenieure GmbH. Erfahren Sie mehr über die neuesten Entwicklungen im Bereich Brandschutz, Arbeitsschutz und Veranstaltungssicherheit.
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November 2025

𝐁𝐫𝐚𝐧𝐝𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐢𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐚𝐦𝐦𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐭ä𝐭𝐭𝐞𝐧 – 𝐋𝐞𝐛𝐞𝐧 𝐬𝐜𝐡ü𝐭𝐳𝐞𝐧, 𝐑𝐢𝐬𝐢𝐤𝐞𝐧 𝐦𝐢𝐧𝐢𝐦𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧
Versammlungsstätten wie Konzertsäle, Theater oder Sporthallen sind Orte, an denen Menschen zusammenkommen – oft in großer Zahl. 𝐃𝐢𝐞 𝐌𝐮𝐬𝐭𝐞𝐫-𝐕𝐞𝐫𝐬𝐚𝐦𝐦𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐭ä𝐭𝐭𝐞𝐧𝐯𝐞𝐫𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠 (𝐌𝐕𝐒𝐭ä𝐭𝐭𝐕𝐎) legt deshalb schutzzielorientierte Regeln fest, um 𝐆𝐞𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐅𝐞𝐮𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐝 𝐑𝐚𝐮𝐜𝐡 frühzeitig zu kontrollieren und Menschenleben zu schützen.
𝐙𝐞𝐧𝐭𝐫𝐚𝐥𝐞 𝐁𝐫𝐚𝐧𝐝𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳-𝐀𝐬𝐩𝐞𝐤𝐭𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐌𝐕𝐒𝐭ä𝐭𝐭𝐕𝐎:
- 𝐑𝐞𝐭𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐰𝐞𝐠𝐞 & 𝐍𝐨𝐭𝐚𝐮𝐬𝐠ä𝐧𝐠𝐞: Rettungswege müssen 𝐦𝐢𝐧𝐝𝐞𝐬𝐭𝐞𝐧𝐬 𝟏,𝟐𝟎 𝐦 𝐛𝐫𝐞𝐢𝐭 sein (bei höheren Besucherzahlen noch breiter) und Türen in 𝐅𝐥𝐮𝐜𝐡𝐭𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐮𝐟𝐠𝐞𝐡𝐞𝐧. Türen, Treppen und Gänge sind klar zu kennzeichnen.
- 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭𝐬- 𝐮𝐧𝐝 𝐍𝐨𝐭𝐛𝐞𝐥𝐞𝐮𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠: Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass 𝐑𝐞𝐭𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐰𝐞𝐠𝐞 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐢 𝐒𝐭𝐫𝐨𝐦𝐚𝐮𝐬𝐟𝐚𝐥𝐥 erkennbar bleiben.
- 𝐅𝐞𝐮𝐞𝐫𝐥ö𝐬𝐜𝐡𝐚𝐧𝐥𝐚𝐠𝐞𝐧: In 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐚𝐦𝐦𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐫ä𝐮𝐦𝐞𝐧 ü𝐛𝐞𝐫 𝟑.𝟔𝟎𝟎 𝐦² oder für 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐚𝐦𝐦𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐫ä𝐮𝐦𝐞 𝐢𝐦 𝐊𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫 sowie für 𝐆𝐫𝐨ß𝐛ü𝐡𝐧𝐞𝐧 schreibt die MVStättVO 𝐚𝐮𝐭𝐨𝐦𝐚𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐋ö𝐬𝐜𝐡𝐚𝐧𝐥𝐚𝐠𝐞𝐧 vor, die eine 𝐁𝐫𝐚𝐧𝐝𝐟𝐫ü𝐡𝐛𝐞𝐤ä𝐦𝐩𝐟𝐮𝐧𝐠 ermöglichen.
- 𝐁𝐫𝐚𝐧𝐝𝐦𝐞𝐥𝐝𝐞𝐚𝐧𝐥𝐚𝐠𝐞𝐧 (𝐁𝐌𝐀): Automatische Brandmelder erkennen Feuer frühzeitig, lösen 𝐀𝐥𝐚𝐫𝐦 𝐚𝐮𝐬 und können so Schäden und Gefahren minimieren.
- 𝐎𝐫𝐠𝐚𝐧𝐢𝐬𝐚𝐭𝐨𝐫𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐁𝐫𝐚𝐧𝐝𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳: Jede Versammlungsstätte muss eine Brandschutzordnung und ggfs. ein Räumungskonzept vorweisen. Ein Räumungskonzept regelt 𝐄𝐯𝐚𝐤𝐮𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐚𝐛𝐥ä𝐮𝐟𝐞, 𝐕𝐞𝐫𝐚𝐧𝐭𝐰𝐨𝐫𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐤𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐍𝐨𝐭𝐟𝐚𝐥𝐥𝐤𝐨𝐦𝐦𝐮𝐧𝐢𝐤𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧, sodass Besucher im Ernstfall 𝐬𝐜𝐡𝐧𝐞𝐥𝐥 𝐮𝐧𝐝 𝐠𝐞𝐨𝐫𝐝𝐧𝐞𝐭 evakuiert werden können.
𝐑ä𝐮𝐦𝐮𝐧𝐠𝐬𝐤𝐨𝐧𝐳𝐞𝐩𝐭𝐞 können auch in anderen Gebäuden, z. B. Industriebauten im Brandfall von entscheidendem Vorteil sein. Wenn Sie Fragen zu Räumungs-konzepten oder auch allg. zum Brandschutz haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Die MVStättVO zielt darauf ab Menschen und Gebäude bestmöglich zu schützen. Jede Anforderung bzw. Maßnahme, von der Rettungswegbreite bis zur Entrauchung, ist darauf ausgelegt, die Schutzziele, insbesondere Rettungs- und Löschmaßnahmen zu ermöglichen.
Oktober 2025



𝐓𝐞𝐚𝐦𝐞𝐯𝐞𝐧𝐭 … 𝐦𝐢𝐭 𝐀𝐛𝐞𝐧𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐟𝐚𝐤𝐭𝐨𝐫, 𝐒𝐩𝐚ß 𝐮𝐧𝐝 𝐠𝐮𝐭𝐞𝐫 𝐋𝐚𝐮𝐧𝐞!
Endlich war es wieder so weit. Ende September gab es für das BAV-Team 𝐳𝐰𝐞𝐢 𝐓𝐚𝐠𝐞 𝐚𝐮ß𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐛 𝐯𝐨𝐧 𝐁ü𝐫𝐨 𝐮𝐧𝐝 𝐁𝐚𝐮𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐞, mit vielen spannenden Eindrücken und 𝐣𝐞𝐝𝐞𝐫 𝐌𝐞𝐧𝐠𝐞 𝐓𝐞𝐚𝐦𝐠𝐞𝐢𝐬𝐭.
Zu Beginn hatten wir eine 𝐖𝐞𝐫𝐤𝐬𝐛𝐞𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 bei einem weltweit führenden Hersteller von Fahrzeugkranen. Hier bekamen wir jede Menge interessante Einblicke in das Produktportfolio, die Produktion und die Firmenhistorie.
Danach ging es weiter zur 𝐓𝐢𝐞𝐟𝐞𝐧𝐛𝐚𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐇ö𝐡𝐥𝐞 𝐚𝐮𝐟 𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐜𝐡𝐰ä𝐛𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐀𝐥𝐛. Auf steilen Treppen und engen Gängen ging es durch beeindruckende Felsformationen. Hier war nicht nur Trittsicherheit, sondern teilweise auch Mut gefragt.
Am nächsten Tag ging es zu 𝐅𝐚𝐜𝐞-𝐎𝐟𝐟 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐍𝐞𝐮-𝐔𝐥𝐦. Hier gab es für uns spannende Challenges, und es war nicht nur Geschick, Kreativität, sondern auch Wissen gefragt. Ob beim Tischkicker, Lösen von Aufgaben oder gegenseitigem Anspornen, hier wurde deutlich 𝐰𝐢𝐞 𝐬𝐭𝐚𝐫𝐤 𝐰𝐢𝐫 𝐚𝐥𝐬 𝐓𝐞𝐚𝐦 𝐳𝐮𝐬𝐚𝐦𝐦𝐞𝐧𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧.
Auch die 𝐊𝐮𝐥𝐢𝐧𝐚𝐫𝐢𝐤 kam nicht zu kurz. Sowohl im Hotel Adler in Ehingen als auch im Deutschen Haus in Weilheim: 𝐖𝐢𝐫 𝐡𝐚𝐛𝐞𝐧 𝐞𝐬 𝐮𝐧𝐬 𝐬𝐜𝐡𝐦𝐞𝐜𝐤𝐞𝐧 𝐥𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧.
Ein großes 𝐃𝐚𝐧𝐤𝐞𝐬𝐜𝐡ö𝐧 an alle, die diese zwei Tage organisiert und möglich gemacht haben und natürlich an das 𝐠𝐚𝐧𝐳𝐞 𝐓𝐞𝐚𝐦 𝐟ü𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐭𝐨𝐥𝐥𝐞 𝐒𝐭𝐢𝐦𝐦𝐮𝐧𝐠.
𝐖𝐢𝐫 𝐟𝐫𝐞𝐮𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐬 𝐬𝐜𝐡𝐨𝐧 𝐚𝐮𝐟 𝐧ä𝐜𝐡𝐬𝐭𝐞𝐬 𝐉𝐚𝐡𝐫!

Rauchwarnmelder retten Leben – auch zuhause!
Die meisten tödlichen Brände entstehen nachts. Während wir schlafen, ist unser Geruchssinn reduziert – wir riechen den Rauch also nicht. Ein Rauchwarnmelder überwacht kontinuierlich die Luft im Raum auf Rauchpartikel. Sobald die Partikeldichte einen kritischen Wert überschreitet, löst das Gerät einen lauten Alarm aus. Diese Sekunden entscheiden im Ernstfall über Leben und Tod!
✅ Gesetzliche Pflicht: Die Musterbauordnung gibt vor, dass Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen. So soll sichergestellt werden, dass Brandrauch rechtzeitig erkannt und gemeldet wird.
✅ Landesbauordnungen: Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg spricht allgemein von Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswegen von solchen Aufenthaltsräumen.
Es gibt also keine bundesweit einheitliche Regelung dazu, wo ein Rauchwarnmelder installiert sein muss. Dass Rauchwarnmelder installiert werden müssen, ist jedoch in jedem Bundesland Pflicht.
✅ Wartung nicht vergessen: Ein Rauchwarnmelder ist nur so zuverlässig wie seine Instandhaltung. Prüfen Sie deshalb mindestens einmal jährlich, ob er funktioniert.
✅ Richtige Platzierung: Rauchwarnmelder am besten mittig an der Zimmerdecke montieren. Ecken, Nischen oder Bereiche direkt neben Fenstern, Türen oder Lüftungen vermeiden. Nähere Angaben finden sich in der Montageanleitung.
Extra-Tipp: Zusätzliche Melder in Wohnzimmer, Arbeitszimmer oder Kellerräumen erhöhen die Sicherheit.
September 2025


𝐇𝐞𝐫𝐳𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐖𝐢𝐥𝐥𝐤𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧 𝐢𝐦 𝐁𝐀𝐕-𝐓𝐞𝐚𝐦!
Wir freuen uns sehr zum 𝟏.𝐒𝐞𝐩𝐭𝐞𝐦𝐛𝐞𝐫 𝟐𝟎𝟐𝟓 zwei neue Mitarbeiterinnen bei uns begrüßen zu dürfen:
𝐅𝐫𝐚𝐮 𝐒𝐭𝐞𝐩𝐡𝐚𝐧𝐢𝐞 𝐀𝐫𝐧𝐝𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐅𝐫𝐚𝐮 𝐍𝐚𝐝𝐢𝐧𝐞 𝐒𝐜𝐡𝐮𝐥𝐳!
𝐒𝐭𝐞𝐩𝐡𝐚𝐧𝐢𝐞 hat Ihr Studium im Bereich Veranstaltungstechnik und -management an der Beuth-Hochschule in Berlin mit dem Bachelor abgeschlossen und unterstützt unser Team als Projektingenieurin im Bereich 𝐁𝐫𝐚𝐧𝐝𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳, 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐮𝐧𝐝 𝐕𝐞𝐫𝐚𝐧𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭.
𝐍𝐚𝐝𝐢𝐧𝐞 ist ausgebildete Bauzeichnerin und unterstützt unser CAD-Team in Teilzeit bei der 𝐄𝐫𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐁𝐫𝐚𝐧𝐝𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐩𝐥ä𝐧𝐞n, 𝐅𝐥𝐮𝐜𝐡𝐭- 𝐮𝐧𝐝 𝐑𝐞𝐭𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐩𝐥ä𝐧𝐞𝐧 𝐬𝐨𝐰𝐢𝐞 𝐅𝐞𝐮𝐞𝐫𝐰𝐞𝐡𝐫𝐩𝐥ä𝐧𝐞𝐧.
Mit frischen Ideen und ihrer Erfahrung bereichern Stephanie und Nadine unser Team schon jetzt und geben wertvolle Impulse.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit und spannende Projekte!
𝐆𝐄𝐈𝐌𝐄𝐈𝐍𝐒𝐀𝐌 𝐄𝐑𝐅𝐎𝐋𝐆𝐑𝐄𝐈𝐂𝐇
August 2025

𝐁𝐫𝐚𝐧𝐝𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐢𝐬𝐭 𝐦𝐞𝐡𝐫 𝐚𝐥𝐬 𝐧𝐮𝐫 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭
Brandschutz bedeutet weit mehr als nur das Einhalten von Vorschriften oder das Vermeiden von Gefahren. Es ist eine 𝐅𝐨𝐫𝐦 𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐜𝐡𝐭𝐬𝐚𝐦𝐤𝐞𝐢𝐭, die Ihren Alltag nicht nur sicherer, sondern auch 𝐞𝐧𝐭𝐬𝐩𝐚𝐧𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐝 𝐚𝐧𝐠𝐞𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐫 𝐠𝐞𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐞𝐭.
Bereits kleine Maßnahmen können einen großen Unterschied machen.
Ein Feuerlöscher an der Wand, der oft ungesehen bleibt, aber im Ernstfall zum stillen Helden wird. Dieses kleine Gerät bietet Ihnen und Ihren Liebsten 𝐒𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐮𝐧𝐝 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 und vermittelt ein 𝐛𝐞𝐫𝐮𝐡𝐢𝐠𝐞𝐧𝐝𝐞𝐬 𝐆𝐞𝐟ü𝐡𝐥, weil Sie wissen, dass Sie vorbereitet sind.
Doch Brandschutz endet nicht bei Feuerlöschern. Freie und gut zugängliche Fluchtwege sind ebenso wichtig. Sie sind 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐥ä𝐬𝐭𝐢𝐠𝐞 𝐏𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭, sondern ein Beitrag zu 𝐦𝐞𝐡𝐫 𝐎𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐒𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐮𝐫 𝐢𝐧 𝐈𝐡𝐫𝐞𝐧 𝐑ä𝐮𝐦𝐞𝐧.
Offene Fluchtwege ermöglichen Ihnen eine 𝐮𝐧𝐞𝐢𝐧𝐠𝐞𝐬𝐜𝐡𝐫ä𝐧𝐤𝐭𝐞 𝐁𝐞𝐰𝐞𝐠𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭 und schaffen eine Atmosphäre, in der Sie besser 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡𝐚𝐭𝐦𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐞𝐧𝐭𝐬𝐩𝐚𝐧𝐧𝐞𝐧 können. So wird nicht nur das Risiko eines Brandunfalls minimiert, sondern Ihr Zuhause oder Ihr Arbeitsplatz gewinnen an 𝐆𝐞𝐦ü𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐋𝐞𝐛𝐞𝐧𝐬𝐪𝐮𝐚𝐥𝐢𝐭ä𝐭.
Ein bewusster Umgang mit Brandschutz bedeutet, regelmäßig zu kontrollieren, dass Rauchmelder funktionieren, keine brennbaren Materialien in der Nähe von Wärmequellen liegen und elektrische Geräte sicher verwendet werden.
All diese kleinen Schritte helfen zusammen dabei, Risiken zu reduzieren und schaffen ein Umfeld, in dem Sie sich wirklich sicher fühlen können. Denn wahre Sicherheit entsteht durch 𝐕𝐨𝐫𝐬𝐨𝐫𝐠𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐀𝐮𝐟𝐦𝐞𝐫𝐤𝐬𝐚𝐦𝐤𝐞𝐢𝐭. Das macht Ihren Alltag leichter und angenehmer.
𝐁𝐫𝐚𝐧𝐝𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐢𝐬𝐭 𝐬𝐨𝐦𝐢𝐭 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐧𝐮𝐫 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐏𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭, 𝐬𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐈𝐧𝐯𝐞𝐬𝐭𝐢𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐢𝐧 𝐈𝐡𝐫 𝐖𝐨𝐡𝐥𝐛𝐞𝐟𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐈𝐡𝐫𝐞 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭.
Wenn Sie Ihre Räume nach diesen einfachen Prinzipien gestalten, gewinnen Sie nicht nur Schutz, sondern auch ein Stück Lebensqualität und Ruhe im Alltag.
Juli 2025
Übergabe der Spende: Geschäftsführer der BAV-Ingenieure GmbH Herr Grüttjen an Herrn Keil.
Rechts im Bild: Frau Brielmaier mit dem Avatar
Spende für die Beschaffung eines Schul-Avatars im Landkreis Esslingen
Was ist ein Schul-Avatar? Wenn ein/e Schüler/in erkrankt und die Schule für einen längeren Zeitraum nicht besuchen kann, können Schul-Avatare eine Teilnahme am Unterricht ermöglichen. Der Avatar wird im Klassenzimmer aufgestellt und das erkrankte Kind kann dann über diesen online am Unterricht teilnehmen, und es wird so ermöglicht, mit den Lehrkräften und der Klasse zu kommunizieren.
Für betroffene Schüler/innen ist dieser Umstand ohnehin schon eine große Herausforderung. In dieser Situation nicht am Unterricht teilnehmen zu können stellt eine zusätzliche Hürde dar. Durch den Schul-Avatar bleiben betroffene Kinder und Jugendliche in der Klassengemeinschaft und im sozialen Umfeld des Schulalltages integriert.
Auf eine Initiative am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Filderstadt wurden Spenden für einen solchen Avatar gesammelt. Von Seiten der BAV-Ingenieure GmbH und der Geschäftsführer der BAV-Ingenieure wurde diese Aktion finanziell unterstützt. So konnte am 10.07.2025 von der Schulleitung durch Herrn Bitzer und der Schulseelsorgerin Frau Brielmaier ein Scheck in Höhe von 4.200 Euro an Herrn Keil, Leiter des Kreismedienzentrums im Landkreis Esslingen, übergeben werden. Wir unterstützen die Beschaffung des Avatars mit 2.100 Euro.
Eine tolle Aktion des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums, die wir sehr gerne unterstützt haben. Vielen Dank an Frau Brielmaier und Herr Bitzer für ihr Engagement!
Juni 2025

30, 60, 90: Mehr als nur Zahlen.
Diese Kürzel sind das A und O im baulichen Brandschutz. Sie definieren, wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion aufrechterhält – ein entscheidender Faktor für die Sicherheit von Menschen und Gebäuden.
- feuerhemmend: Mindestens 30 Minuten Widerstand gegen Feuer. Das heißt, entsprechend klassifizierte Bauteile (z. B. Tragwerk oder Decken) halten einem Vollbrand mind. 30 Minuten Stand.
- hochfeuerhemmend: Doppelte Feuerwiderstandsdauer wie bei „feuerhemmenden“ Bauteilen. Die Bauteile halten mind. 60 Minuten einem Brand stand.
- feuerbeständig: Mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand werden erreicht.
Diese Klassen sind im Bauordnungsrecht verankert und basieren auf Normen wie der DIN 4102. Sie werden durch Brandprüfungen ermittelt, bei denen Bauteile realen Brandbedingungen ausgesetzt werden.
Warum ist eine solche Klassifizierung wichtig?
Im Brandfall kann es auf jede Minute ankommen. Feuerwiderstandsklassen sorgen dafür, dass:
- Fluchtwege länger sicher bleiben.
- Die Ausbreitung des Feuers verlangsamt wird.
- Die Feuerwehr Zeit für die Rettung und Brandbekämpfung hat.
Wie wird klassifiziert?
Die Bezeichnung, welche auf der DIN 4102 basiert, teilt die Klassen wie folgt auf:
- F30 – feuerhemmend
- F60 – hochfeuerhemmend
- F90 – feuerbeständig
Die Bezeichnung nach DIN EN 13501-2 und -3 differenziert zusätzlich nach Kriterien, die das Bauteil zu erfüllen hat:
Tragende Bauteile ohne Raumabschluss: R30 (feuerhemmend) / R60 (hochfeuerhemmend) / R90 (feuerbeständig)
Tragende Bauteile mit Raumabschluss: REI 30 / REI 60 / REI 90
Nicht tragende Innenwände: EI 30 / EI 60 / EI 90
Ob Wände, Decken oder Türen – die richtige Feuerwiderstandsklasse kann Leben retten!
Sprechen Sie uns für eine Beratung gerne an.
𝐔𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞 𝐊𝐨𝐦𝐩𝐞𝐭𝐞𝐧𝐳. 𝐈𝐡𝐫𝐞 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭.
Mai 2025

𝐕𝐞𝐫𝐤𝐞𝐢𝐥𝐞𝐧 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐅𝐞𝐬𝐭𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐯𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭𝐞𝐧!
Brand- und Rauchschutztüren müssen eine selbstschließende Funktion aufweisen. Dies erweist sich im Alltag oft als Herausforderung, da ein Öffnen der Tür mit beladenen Händen, mitgeführten Transportmitteln oder für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwer möglich ist.
Die Lösung scheint einfach: mit Keilen, Seilen, Feuerlöscher oder wie hier im Bild zu sehen mit einer Flüssiggasflasche ist die lästige selbstschließende Funktion schnell im Griff.
Doch der Gesetzgeber verfolgt mit der geforderten, selbstschließenden Funktion gleich mehrere Schutzziele:
1. Der Ausbreitung von Feuer und Rauch soll vorgebeugt werden.
2. Die Rettung von Menschen und Tieren soll ermöglicht werden.
3. Die Feuerwehren sollen wirksame Löscharbeiten durchführen können.
𝐔𝐧𝐝: 𝐒𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐯𝐨𝐫𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐮𝐦𝐠𝐞𝐡𝐞𝐧 𝐢𝐬𝐭 𝐤𝐞𝐢𝐧 𝐊𝐚𝐯𝐚𝐥𝐢𝐞𝐫𝐬𝐝𝐞𝐥𝐢𝐤𝐭:
§ 145 (2) Nr. 2 Strafgesetzbuch: Wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen […] beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
𝐃𝐨𝐜𝐡 𝐰𝐚𝐬 𝐧𝐮𝐧? Die selbstschließende Funktion ist schon richtig nervig. Hier bringen technische Möglichkeiten wie Feststellanlagen, Freilauftürschließer oder Elektroantriebe eine Lösung. Möglicherweise kann sogar der Verzicht auf eine kleinzellige Brandschutzunterteilung durch den Einbau von Anlagentechnik ermöglicht werden.
Sprechen Sie uns für eine Beratung gerne an.
𝐔𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞 𝐊𝐨𝐦𝐩𝐞𝐭𝐞𝐧𝐳. 𝐈𝐡𝐫𝐞 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭.
April 2025

Niederlassungsassistentin Cirstin Selbach
begrüßt Corinna Schmid und Moritz Weber
Herzlich Willkommen im BAV-Team!
Wir freuen uns sehr, zwei neue Werkstudenten bei uns begrüßen zu dürfen: Corinna Schmid und Moritz Weber!
Corinna unterstützt unser Team bereits seit dem 1. Februar und studiert im 5. Semester Security und Safety Engineering an der Hochschule Furtwangen.
Moritz ist am 1. April gestartet und bringt ebenfalls Know-how aus dem Studiengang Security und Safety Engineering mit – auch er studiert an der Hochschule Furtwangen. Er ist im 4. Semester und hat bereits 2024 ein Praktikum bei uns absolviert. Wir freuen uns sehr, dass wir ihn auch als Werkstudent für uns gewinnen konnten.
Mit frischen Ideen, Engagement und Tatendrang bereichern Corinna und Moritz unser Team schon jetzt und geben wertvolle Impulse.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit und spannende Projekte!
GEIMEINSAM ERFOLGREICH
Wenn auch Sie auf der Suche nach einem Praktikum oder einer Werkstudent/-innenstelle sind, dann schauen Sie doch einfach hier vorbei:

Weil nicht jeder das Gleiche braucht!
Seit April läuft bei uns ein neues Benefits-Modell – und wir freuen uns riesig darüber!
Denn statt jedem das Gleiche zu bieten, sagen wir: „Such dir aus, was zu dir passt!“
Egal ob der Fokus auf Gesundheitsförderung, Quality Time mit der Familie, Mobilität oder einfach gutem Essen liegt – jeder entscheidet, was persönlich für sich selbst aktuell wichtig ist.
Das Beste daran? Jedes Quartal kann neu gewählt werden, denn Bedürfnisse ändern sich.
Wir finden, wer flexibel arbeitet, sollte auch flexible Benefits bekommen.
Und das kommt im Team richtig gut an.
März 2025

Architekten, Planer & Bauherren aufgepasst:
Neues aus Baden-Württemberg!
Nachdem zum 1. März 2025 in Baden-Württemberg eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) eingeführt wurde, folgte am vergangenen Donnerstag die nächste große Entscheidung: Der Landtag hat eine umfassende Reform der Landesbauordnung beschlossen.
Das Ziel?
- Schnellere Genehmigungen – weniger bürokratische Hürden für Bauprojekte
- Verschlankung der Anforderungen – Reduzierung und Vereinfachungen von Standards. Auch brandschutztechnische Anforderungen werden teilweise gestrafft und vereinfacht.
Für weitergehende Infos haben wir Ihnen am Ende den Link zur Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg eingefügt.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/reform-der-landesbauordnung-beschlossen
Haben sie Fragestellungen zum Brandschutz, Arbeitsschutz oder der Veranstaltungssicherheit? Wir unterstützen Sie gerne!