Beratungen für Sicherheits- und Krisenstäbe
Beratungen für Sicherheits- und Krisenstäbe
Gemäß § 38 (3) der Versammlungsstättenverordnung muss der Betreiber die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.
In der Praxis hat sich der Einsatz von Sicherheits- und Krisenstäben zur Koordination von Schadensereignissen etabliert. Für eine geordnete Zusammenarbeit können verschiedene Führungssysteme und Kommunikationsmittel und -wege zum Einsatz kommen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufstellung des Sicherheits- und Krisenstabs zu Ihrer Veranstaltung / Veranstaltungsstätte.
